Beratungsförderung für Unternehmen

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Anfang 2016 das neue Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ins Leben gerufen. Es löst damit den eigenen Vorgänger ab und fasst einige Programme der KFW zusammen. Die Mittel der Beratungsförderung werden aus dem EU Sozialfonds gezahlt.

Damit schafft das Bafa die Möglichkeit Unternehmensberatung die bei KMUs durchgeführt werden zu fördern. Das Programm richtet sich jedoch nur an bereits gegründete Unternehmen. Unternehmen die noch nicht Gegründet sind können über dieses Programm nicht gefördert werden. Die Zuschüsse können bis zu 90% der Beratungskosten betragen. Natürlich ist die Firma muve GmbH für dieses Förderprogramm registriert, bei Fragen zu diesem Programm können Sie sich gerne direkt an uns wenden.

Förderhöhe

Unternehmensart Bemessungsgrundlage Region Fördersatz maximaler Zuschuss
Jungunternehmen nicht länger als 2 Jahre auf dem Markt 4000 Euro neue Bundesländer

Region Lüneburg

Sonstige

80 %

60%

50%

3200 Euro

2400 Euro

2000 Euro

Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr der Gründung  3000 Euro  neue Bundesländer

Region Lüneburg

Sonstige

80 %

60%

50%

2400 Euro

1800 Euro

1500 Euro

Unternehmen in Schwierigkeiten 3000 Euro alle Standorte 90% 2700 Euro

Allgemeine Beratung

Gefördert werden können Unternehmensberatungen aus den verschiedensten Bereichen. Laut Bafa werden die Beratung Bereiche Allgemeine Beratung und Spezielle Beratung gefördert. Unter die Allgemeine Beratung fallen die Themen wirtschaftliche, organisatorische, personelle und finanzielle Beratung.

Spezielle Beratung

Die Spezielle Beratung befasst sich mit anderen Themen. Ziel ist strukturelle Defizite auszugleichen. Deswegen werden in der speziellen Beratung folgende Themenbereiche gefördert.

  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Antragsberechtigte Unternehmen

Die Beratungsförderung richtet sich in Ihrem Umfang an Unternehmen die zum einen noch nicht länger als zwei Jahren auf dem Markt sind, diese werden nach den Fördergrundsätzen Jungunternehmen genannt. Unternehmen ab dem dritten Jahr der Gründung werden Bestandsunternehmen genannt. Unternehmen in Schwierigkeiten werden unabhängig ihres Alters als Unternehmen in Schwierigkeiten bezeichnet.

Wichtig ist um eine Förderung zur Unternehmensberatung zu erhalten, dass das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat und nicht insolvent ist.